Bestimmungen für Gastangler
- Diese Erlaubnis ist nur in Verbindung mit dem gültigen Jahresfischereischein
gültig. Der Schein ist nicht übertragbar, und die Befugnis von Helfern
beschränkt sich lediglich auf das Keschern und das Anlanden der Fische. - Die aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften, Schonzeiten und Mindestmaße,
sowie die besonderen Regelungen des Vereins sind unbedingt einzuhalten.
Insbesondere gilt hier für Bachforellen ein Schonmaß von 30 cm und bei
Äschen ein Schonmaß von 35 cm.
Tierquälerische Hälterung ist verboten und wird sofort angezeigt.
Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich. - Den Anordnungen des Kontrollpersonals ist Folge zu leisten. Diese sind
berechtigt, den Jahresfischereischein, Erlaubnisschein, Fanggeräte sowie
Fang zu kontrollieren und bei Verstößen die Fischerei einzustellen, sowie den
Erlaubnisschein einzuziehen. - Gestattet sind 2 Handangeln mit je einem Haken. Die entsprechenden Geräte
zur waidgerechten Landung und weiteren Versorgung der Fische sind immer
mitzuführen. - An einem Tag dürfen höchstens 3 Edelfische (Forelle, Karpfen,
Karausche, Schleie), oder 1 Raubfisch (Hecht, Zander, Waller) gefangen
werden. - Alle Fische sind, sobald sie in Besitz genommen wurden, als Fangergebnis
einzutragen. Die Fangmeldungen sind nach Beendigung der Fischerei an den
Verein zurückzugeben. Schäden am und im Gewässer, sowie kranke oder
tote Fische sind sofort dem Verein zu melden. - Grundsätzlich verboten ist, die Verwendung von lebenden Köderfischen,
jegliches Anfüttern, das Angeln vom Boot, sowie das Angeln in und an
Laichzonen und Schongebieten, die als solches erkennbar sind. - Während der Schonzeit von Hecht und Zander ist jegliches Blinkern,
Spinnfischen, das Fischen mit Streamern, Köderfisch, Fischfetzen, Plastik –
und Gummiködern im See verboten. - Jeder Angler ist verpflichtet, Störungen der Tier – Natur – und Umwelt zu
unterlassen, eine Mülltüte mitzuführen, und seinen angefallenen Müll wieder
mitzunehmen. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen, Fische dürfen vor Ort
weder geschuppt noch Ausgenommen, oder gar entsorgt werden. - Ein bestimmter Angelplatz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen
werden. Belästigungen anderer Kollegen am Gewässer sind zu vermeiden. - Zelten und Nächtigen, sowie wilde Feuerstellen am Ufer und den Dämmen
anzulegen ist strengstens verboten. - Die vorhandenen Parkplätze sind zu benützen und Verbotsschilder sind zu
beachten. Das Parken auf Dämmen ist grundsätzlich verboten.
Änderungen dieser Angelordnung bleiben vorbehalten!
Stand 02/2025